Das Schulrecht stellt nicht nur für Schüler einen wichtigen Rechtsbereich in der Schulzeit dar. Das Schulrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die Schule betreffen. Somit regelt es die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten für die oben genannten Schüler, aber auch für Lehrer, Eltern, Schulaufsicht und für die Schulträger.

Schulrecht als Teil des Bildungsrechts liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Somit haben die einzelnen Schulgesetze des jeweiligen Bundeslandes Vorrang. Jedoch sind nicht nur diese Gesetze von Bedeutung. Denn auch in Art.7 GG lässt sich der Erziehungsauftrag des Staates ableiten, aus welchem sich wiederum die Schulpflicht ergibt. Aber auch Art. 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) enthält das Recht auf Bildung. Ein bisschen spezieller ist Art.28 der UN-Kinderrechtskonvention, da es sich bei Schülern zumeist um Kinder handelt. 

Das sich aus Art.7 GG ergebende Schulverhältnis stellt sich als ein Sonderstatusverhältnis da, weil im Schulrecht die Schüler besonders eng an den Staat gebunden sind. 

Vor allem Themen wie 

  • Schulträgerschaft,
  • Schulorganisation,
  • Unterricht und Pädagogik, 
  • Dienstrechte für Lehrer und
  • die Mitwirkung von Schülern und Erziehungsberechtigten

können im Schulrecht relevant werden.

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Schulrechts erläutern und Ihnen aufweisen, welche Rechte und Pflichten es für die am Schulwesen beteiligten Personen gibt.